Beratung nach § 37.3 SGB XI

Seniorenpaar im Gespräch mit Pflegeberaterin

Persönliche Beratung durch einen Pflegedienst

Wenn Sie zuhause gepflegt werden und ausschließlich Pflegegeld beziehen, besteht ab Pflegegrad 2 die Verpflichtung, regelmäßig eine Beratung nach § 37 Abs. 3 SGB XI durch einen zugelassenen Pflegedienst in Anspruch zu nehmen.

So läuft der Beratungstermin bei uns ab

  • Wir erheben gemeinsam mit Ihnen die relevanten Daten und halten Termin und Dauer schriftlich fest

  • Wir beurteilen gemeinsam mit Ihnen die Pflege- und Betreuungssituation aus Ihrer Perspektive

  • Zusätzlich bewerten wir die Situation fachlich und prüfen, ob die häusliche Pflege gesichert ist

  • Sie erhalten konkrete Empfehlungen – etwa zu Pflegehilfsmitteln, Entlastungsmöglichkeiten oder Wohnraumanpassungen

  • Wir kümmern uns um die fristgerechte Übermittlung an die Pflegekassen.

Selbstverständlich können Sie im Rahmen der Beratung jederzeit Fragen stellen, beispielsweise zu Pflegekursen, Hilfsmitteln oder weiteren Themen rund um die häusliche Pflege.