Beratung nach § 37.3 SGB XI

Persönliche Beratung durch einen Pflegedienst
Wenn Sie zuhause gepflegt werden und ausschließlich Pflegegeld beziehen, besteht ab Pflegegrad 2 die Verpflichtung, regelmäßig eine Beratung nach § 37 Abs. 3 SGB XI durch einen zugelassenen Pflegedienst in Anspruch zu nehmen.

So läuft der Beratungstermin bei uns ab
Wir erheben gemeinsam mit Ihnen die relevanten Daten und halten Termin und Dauer schriftlich fest
Wir beurteilen gemeinsam mit Ihnen die Pflege- und Betreuungssituation aus Ihrer Perspektive
Zusätzlich bewerten wir die Situation fachlich und prüfen, ob die häusliche Pflege gesichert ist
Sie erhalten konkrete Empfehlungen – etwa zu Pflegehilfsmitteln, Entlastungsmöglichkeiten oder Wohnraumanpassungen
Wir kümmern uns um die fristgerechte Übermittlung an die Pflegekassen.
Selbstverständlich können Sie im Rahmen der Beratung jederzeit Fragen stellen, beispielsweise zu Pflegekursen, Hilfsmitteln oder weiteren Themen rund um die häusliche Pflege.
Weitere Leistungen
Behandlungspflege
Medizinische Versorgung durch qualifiziertes Fachpersonal – Medikamentengabe, Wundversorgung und mehr - zuverlässig und einfühlsam bei Ihnen zu Hause.
Mehr erfahrenGrundpflege
Einfühlsame Unterstützung bei der Körperpflege, Nahrungsaufnahme oder Mobilisation – mit Respekt, Geduld und einer festen Bezugspersonen
Mehr erfahrenAlltagshilfe
Individuelle Unterstützung im Alltag bei der Erledigung von Einkäufen und Botengängen, persönliche Begleitung bei Arztbesuchen und vielem mehr.
Mehr erfahren